Besondere Hinweise für Arbeitgeber / Dienstherren
- Auch Arbeitgeber haben die Erklärung abzugeben, sofern sie zu dem oben aufgeführten Personenkreis gehören
- Sie dürfen die oben beschriebenen Tätigkeiten nur ausüben, wenn Sie eine Bescheinigung erhalten haben oder im Besitz eines Gesundheitszeugnisses gem. § 18 Bundes-Seuchengesetz sind.
- Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein.
- Sie haben Personen, die die oben genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren alle zwei Jahre über die aufgeführten Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zu belehren und die Teilnahme an der Belehrung zu dokumentieren.
- Sie haben Ihre eigene Bescheinigung und die Ihrer Beschäftigten, sowie die Dokumentation über die letzte Belehrung an der Arbeitsstätte verfügbar zu halten und den Mitarbeitern der zuständigen Behörde alle genannten Bescheinigungen auf Verlangen vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Kopie.
- Haben Sie selbst oder einer Ihrer Beschäftigten eine der genannten Symptome, ist eine der dort genannten Erkrankungen oder die Ausscheidung einer der aufgezählten Krankheitserreger ärztlich festgestellt worden, so müssen Sie Hygienemaßnahmen ergreifen, die geeignet sind, eine Weiterverbreitung der Krankheitserreger an der Arbeitsstätte zu verhindern. Auskunft hierzu erteilt die Behörde für Lebensmittelüberwachung und Ihr Gesundheitsamt.
- Diese Belehrung ersetzt nicht die regelmäßige Belehrung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Auskünfte über die Bestimmungen erhalten Sie bei den untenstehenden Ansprechpartnern.
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen kann den belehrungspflichtigen Arbeitgebern eine kurze Informationsbroschüre zu diesem Thema zur Verfügung stellen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Engel,
Juliane
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1495 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K231 | juliane.engel@landratsamt-paf.de |
Obermaier,
Franziska
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1405 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K252 | franziska.obermaier@landratsamt-paf.de |
Teubner,
Cornelia
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1406 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K254 | cornelia.teubner@landratsamt-paf.de |
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
Mo. - Do. 13:00 - 16:00 Uhr