Fischteiche und Weiher
Die Errichtung und erhebliche Änderung eines Weihers bedarf in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt und ist häufig mit Gewässerbenutzungen verbunden, die wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gewässerausbau - Fischteiche und Weiher,
Auskunft
Dienstleistung
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Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr