Erlaubnis zur Elektrofischerei

Das Fischen mit elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden.

Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt 

  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht, 
  • bei Vorliegen besonderer fischereirechtlicher Verhältnisse (Störung des biologischen Gleichgewichts oder Bestandsaufnahme zur Beweissicherung), 
  • zur Gewässerbewirtschaftung 
  • zu Lehr-, Versuchs- und Forschungszwecken.

Die Erlaubnis kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Die Ergebnisse der Elektrofischerei sind aufzuzeichnen.

Der Berechtigungsschein wird auf max. 1 Jahr befristet für ein bestimmtes Gewässer erteilt und kann zu jeder Zeit widerrufen werden.

  • Der Antrag ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.
  • Die Stellungnahme der Fachberatung beim Bezirk Oberbayern wird vom Landratsamt eingeholt.
  • Bei positiver Auskunft ergeht die Berechtigung zum Fischfang mit elektrischem Strom.
  • Antrag auf Erlaubnis zur Elektrofischerei

  • Gültigen Bedienungsschein

  • Gültigen Fischereischein

  • Zulassungsschein und Prüfbericht für das Elektrofischereigerät

  • Nachweis über Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Decksummen

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