Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
Um im Notfall eine schnellstmögliche Verständigung der erforderlichen Einheiten wie Feuerwehr, Rettungsdienst und THW zu gewährleisten, ist die Hinterlegung einer detaillierten Alarmierungsplanung in der Integrierten Leitstelle erforderlich. Für die Planung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz ist hierbei das Landratsamt verantwortlich, die diese in enger Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion erstellt.
Die rettungsdienstliche Alarmierungsplanung obliegt der Integrierten Leitstelle.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Katastrophenschutz - Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-241 | Hauptplatz 22 | Katastrophenschutz@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr