Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz

Um im Notfall eine schnellstmögliche Verständigung der erforderlichen Einheiten wie Feuerwehr, Rettungsdienst und THW zu gewährleisten, ist die Hinterlegung einer detaillierten Alarmierungsplanung in der Integrierten Leitstelle erforderlich. Für die Planung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz ist hierbei das Landratsamt verantwortlich, die diese in enger Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion erstellt.

Die rettungsdienstliche Alarmierungsplanung obliegt der Integrierten Leitstelle.

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Katastrophenschutz - Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz, Auskunft
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