Erweitertes Führungszeugnis in der Jugendarbeit
Die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. In § 72 a SGB VIII wurde der allgemeine staatliche Schutzauftrag durch den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen konkretisiert. Es soll nicht der Eindruck entstehen, es besteht gegenüber ehrenamtlich Tätigen ein Generalverdacht, jedoch sind zwei unterschiedliche Aspekte in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit zu berücksichtigen: nämlich die Prävention zu gewähren und das Ehrenamt zu erhalten. Daher benötigen Personen, die in diesem Bereich tätig sein wollen, ein erweitertes Führungszeugnis.
Wenn Sie z.B. Vorstand oder Jugendwart eines Vereins, haupt- oder nebenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder eine Jugend-Sportmannschaft trainieren, sollten Sie bitte unbedingt folgende Handlungsempfehlung beachten.
Was ist also zu tun?
Der Vorsitzende fordert die ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, schriftlich auf, das erweiterte Führungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dabei können die ehrenamtlich Tätigen von den Gebühren befreit werden, wenn der Verein die ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt. Das erweiterte Führungszeugnis wird dann dem Antragsteller zugesandt.
Nach der „Pfaffenhofener Variante“ gibt es für den weiteren Vollzug folgende zwei Möglichkeiten:
Entweder: Der Jugendbetreuer legt das ihm ausgestellte Führungszeugnis dem Vorsitzenden vor, dieser nimmt es zur Kenntnis und trägt in eine Liste ein, wann ihm das Führungszeugnis gezeigt wurde und vermerkt „keine einschlägigen Vorstrafen“.
Oder: Der Jugendbetreuer nutzt den Service des Landratsamts und legt das Führungszeugnis dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Pfaffenhofen vor. Hier erhält er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die er seinem Vereinsvorsitzenden weiterleiten kann.
Hier finden Sie umfassende Informationen und alle notwendigen Formulare rund um das Thema "Erweitertes Führungszeugnis in der Jugendarbeit"
- Merkblatt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm - Bundeskinderschutzgesetz
- Vereinbarung zur Umsetzung Informationsschreiben
- Vordruck zur Gebührenbefreiung
- Merkblatt zur Gebührenbefreiung
- Vordruck zur Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt
- Vordruck Verpflichtungserklärung
- Liste zur Erfassung der Einsichtnahmen
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schlosser,
Ursula
Leiterin Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement
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