Vereine & Wissenswertes

Vereine

Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm sind rund 1.000 Vereine, Verbände und Organisationen beheimatet.
Zum vielfältigen und umfangreichen ehrenamtlichen Engagement der Menschen in den Vereinen kommen laufend neue Formen ehrenamtlicher Initiativkreise.

Alle Vereine, deren Verantwortliche einer Veröffentlichung der Kontaktdaten zugestimmt haben, finden Sie hier:

         

Wissenswertes

Datenschutz für Bayern - DSGVO einfach umgesetzt in Vereinen
Hier finden Sie wertvolle Informationen

Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz
Die DSGVO hat das Datenschutzrecht umfassend modernisiert. Speziell Vereinen, kleinen Unternehmen und Selbständigen in Bayern will das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration praxisorientierte Hilfestellungen zum Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen geben. Fragen und Antworten führen Sie Schritt für Schritt durch die häufigsten Praxisthemen.

Das Koordinierungszentrum bietet in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen-, zentren und Koordinierungszentren (lagfa Bayern e.V.) einen besonderen Service an.

Vereine können ihre Rechtsfragen an Uschi Schlosser (ursula.schlosser@landratsamt-paf.de), Leiterin des Koordinierungszentrums des Landkreises Pfaffenhofen (KOBE) schicken. Sie leitet die Anfrage dann im Rahmen des Kooperationsprojektes an die lagfa weiter.

Nach Sichtung der Anfrage durch die lagfa wird diese an die kooperierenden Fachanwälte zur Bearbeitung weitergeleitet. Unter Einbeziehung der KOBE erhalten die Vereine im Anschluss in einer für sie kostenlosen Erstberatung so fachliche Unterstützung.

Sollte die Klärung der Rechtsfragen zu umfangreich sein, wird eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen.

Seit 1. April 2007 gibt es mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Wer eine Feier organsiert, muss eine Reihe von Vorschriften beachten, verschiedene Behörden informieren und Genehmigungen einholen. Hierzu hat die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit den großen bayerischen ehrenamtlichen Verbänden und Institutionen eine Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern gestartet. Mehr hierzu unter:

Ehrenamtliche können in Bayern Musikveranstaltungen ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind.

Mehr Infos dazu unter:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/ehrenamt/230331_infoblatt_gema_final.pdf

 

Zur weiteren Unterstützung für die Vereine wurde das „Sorgentelefon Ehrenamt“ (089/1222212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de) eingerichtet. Hier erfahren ehrenamtlich Tätige ebenfalls kompetente Unterstützung, wenn es darum geht, eine Veranstaltung vorschriftsgemäß zu organisieren und durchzuführen.

Wohltätigkeit und Religion, Wissenschaft und Bildung, Kultur und Sport - unsere Vereine bieten vielfältige Hilfen und wertvolle Förderung an. Sie selbst sind in ihren ureigensten Tätigkeiten weitgehend von Steuer entlastet. Steuervorteile erhalten aber auch die Spender und in bestimmten Fällen die Arbeitnehmer der Vereine. Diese Broschüre stellt die jeweiligen Möglichkeiten und Voraussetzungen dar.