Krankenschein für Flüchtlinge
Selbstverständlich erhalten auch Personen ohne Krankenversicherungsschutz alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Anstatt einer Abrechnung über die Krankenversicherungskarte kann die Arztpraxis unter der Mail krankenschein-asyl@landratsamt-paf.de einen Krankenschein anfordern und die Behandlung wird über den bekannten Weg der kassenärztlichen Vereinigung mit dem Sachgebiet Soziales, Integration abgerechnet.
Hinweis für die Arztpraxen:
Bitte füllen Sie den Krankenschein vollständig inklusive Adresse aus, damit eine Bearbeitung erfolgen kann.
- Krankenscheinanforderungen bitte nur einmalig (Arztpraxis oder Patient) pro behandelnde Person per Email an das Postfach krankenschein-asyl@landratsamt-paf.de einreichen. Bitte nicht an mehrere Stellen oder Mitarbeiter*Innen im Landratsamt die gleiche Anforderung senden. Diese Anforderungen nach Möglichkeit bitte nicht mehr per Fax senden.
- Es wird für jede zu behandelnde Person nur ein Schein pro Arzt und pro Quartal ausgestellt (z.B. II. Quartal von 1.4. – 30.6. gültig). Das ist für die Abrechnung ausreichend.
- Krankenscheine werden nur an Arztpraxen gesendet, nicht an Privatpersonen.
- Es werden keine Blanko-Scheine ausgegeben. Die Angabe des Arztes bzw. der Praxis ist zwingend erforderlich. Ebenso die Angabe des kompletten Patientennamens und des Geburtsdatums. Dies ist für die fehlerfreie Zuordnung notwendig.
- Patienten sollen bitte nicht weggeschickt werden, wenn zum Behandlungstermin noch kein Kranken- bzw. Behandlungsschein vorliegt. Der Behandlungsschein wird erteilt und nachgereicht. Bei einer Zustellung nach dem Quartalswechsel kann die Arztpraxis auch noch abrechnen.
- Bei „Arztfilialen“ oder mehreren Praxen bitte den konkreten Standort mit Adresse angeben.
- Wir bitten um Geduld, die Behandlungsscheine werden nur noch per Postversand zugestellt.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Stadler,
Jutta
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-342 | +49 8441 27-13342 | F301 | jutta.stadler@landratsamt-paf.de |
Soziales, Integration
Mo., Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr