Bildung und Teilhabe
Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten Freizeitaktivitäten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15,00 € monatlich. Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden übernommen. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten – welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind – gefördert.
Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt zum Schuljahresanfang und zu Beginn des 2. Halbjahres.
Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag,
- Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen.
Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe. Die Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.
- Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Bildung und Teilhabe - Bestätigung der Schule für Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Lernförderung
- Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung
- Bildung und Teilhabe - Schulausflüge / Klassenfahrten und Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- Bildung und Teilhabe - Schulausstattung
- Bildung und Teilhabe - Schülerbeförderung
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dittberner,
Karin
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-2104 | +49 8441 27-13354 | F203 | karin.dittberner@landratsamt-paf.de |
Kirschen,
Nadja
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-258 | +49 8441 2713258 | F203 | nadja.kirschen@landratsamt-paf.de |
Soziales, Integration
Mo., Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr