Übernahme von Beiträgen für Kindertageseinrichtungen sowie die Gewährung der Förderung in der Tagespflege

Kinder sollen in Tageseinrichtungen gefördert werden. Für diesen Besuch werden vom Träger Gebühren erhoben.

Eltern, welche über ein geringes Familieneinkommen verfügen und die gesetzliche Einkommensgrenze nicht übersteigen, können auf Antrag die Teilnahmebeiträge (Grundgebühren) der Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Kinderhort oder Mittags- und Hausaufgabenbetreuung) vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm – Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, ganz oder teilweise übernommen bekommen.

Antragsteller, die Sozialleistungen wie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld erhalten, ist die Belastung des Kostenbeitrages nicht zuzumuten.

Hier übernimmt das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm – Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung auf Antrag und ohne Einkommensnachweise die Beiträge (Grundgebühren). Dies erfolgt nach Vorlage und begrenzt auf die Dauer des Bezuges des Leistungsbescheides.

Die Förderung in der Kindertagespflege ist eine Leistung des Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm – Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung.

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet.

Die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson übernimmt die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Äußere Quellengasse 5 in 85276 Pfaffenhofen. 

Die Laufende Geldleistung an die Tagesmutter für die Förderung der Kinder in der Tagespflege, wird vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm – Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung übernommen.

Für die Inanspruchnahme des Angebots der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege, wird aber von den Personensorgeberechtigten ein Kostenbeitrag entsprechend nach der jeweiligen geltenden Gebührensatzung erhoben.

Die Übernahme des Aufwendungsersatzes hängt vom monatlichen Familieneinkommen ab. Einkommensgrenze: siehe oben bei Übernahme von Kindergartengebühren.

Zuständigkeiten

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+49 8441 27-183 +49 8441 27-13183 C010
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Schelle, Andrea
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+49 8441 27-169 +49 8441 27-13169 C012
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Mitarbeiterin
+49 8441 27-1203 +49 8441 27-131203 C012
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Wendl, Andrea
Mitarbeiterin
+49 8441 27-384 +49 8441 27-13384 C013
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Brummer, Birgit
Mitarbeiterin
+49 8441 27-229 +49 8441 27-13229 C013
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Kiermeier, Angelika
Mitarbeiterin
+49 8441 27-169 +49 8441 27-13169 C012

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