Unterhaltsvorschuss
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. bei einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig
- verwitwet oder
- geschieden ist
- oder von seinem Ehepartner dauernd getrennt lebt und nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes zusammenlebt,
3. nicht oder nicht regelmäßig
- Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder
- wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge erhält, die nicht höher als die monatlichen Unterhaltsvorschussleistungen sind.
-
dass sie keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder
-
durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann, oder
-
der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen in Höhe von mindestens 600,00 Euro brutto monatlich verfügt.
Zuständigkeiten
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bezdicek,
Ingrid
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-251 | +49 8441 27-13251 | C108 | ingrid.bezdicek@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wieland,
Emilia
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-1192 | +49 8441 17-131192 | C106 | emilia.wieland@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Prechter,
Sabine
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-1191 | +49 8441 27-131191 | C108 | sabine.prechter@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wagner,
Brigitte
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-256 | +49 8441 27-13256 | C106 | brigitte.wagner@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr