Stationäre Krankenhilfe
Ist jemand nicht krankenversichert, können auf Antrag die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus übernommen werden. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Antragstellung
Wenn kein Notfall vorliegt ist der Antrag rechtzeitig vor der stationären Aufnahme vom Patienten im Sozialamt zu stellen.
Handelt es sich dagegen um eine Notfallbehandlung hat die aufnehmende Klinik unverzüglich die Aufnahme beim Sozialamt anzuzeigen und eine Kostenübernahmeerklärung anzufordern. Danach muss der Patient - sobald es ihm möglich ist - einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:
- Notfallbescheinigung der Klinik,
- Kostenübernahmeantrag der Klinik,
- Entlassungsanzeige der Klinik,
- Ausgefülltes Antragsformular für SGB XII-Leistungen,
- Nachweise über Einkommen und Vermögen und
- Ärztliches Attest zur Notwendigkeit der stationären Aufnahme, sofern kein Notfall vorliegt.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bauer,
Katharina
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-351 | +49 8441 27-13351 | F101 | katharina.bauer@landratsamt-paf.de |
Soziales, Integration
Mo., Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr