Wohngeld

Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen, die Wohngeldstelle ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

Die neuen Telefonzeiten sind:
Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr – 11 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15 Uhr erreichbar.

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.

Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/12/wohngeld-2025.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2025 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen. 

Den Antrag können Sie entweder online stellen (siehe Online-Wohngeldantrag), das Antragsformular ausdrucken oder Sie erhalten auch den Antrag im Landratsamt Pfaffenhofen sowie beim Formularservice Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Wohngeld - A-F, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-484 Hauptplatz 22
Wohngeld - G, O-R, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-2223 Hauptplatz 22
Wohngeld - H-K, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-2221 Hauptplatz 22
Wohngeld - L-N, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-226 Hauptplatz 22
Wohngeld - Rentner, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-2220 Hauptplatz 22
Wohngeld - S-Z, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-263 Hauptplatz 22
Wohngeld - Widerspruch, Klagen, OWI, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-306 Hauptplatz 22

Wohngeldstelle

AdresseWohngeldstelle
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-271
Öffnungszeiten

Mo, Die, Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr;

Mo., Die, Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Am Mittwoch ist Bearbeitungstag.

Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen. Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

Die Telefonzeiten der Wohngeldstelle:

Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.