Wohnraumförderung

Die Verwirklichung von einem eigenen Zuhause ist für viele Menschen ein Lebenstraum. Damit kann der Freistaat Bayern und das BayernLabo Privatpersonen - vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen - beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung unterstützt werden.

Förderprogramme (können miteinander kombiniert werden)

  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm
  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
  • Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung

Was wird gefördert?

Es wird der Bau oder Kauf einer neuen Immobilie, der Kauf einer gebrauchten Immobilie und die Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert.

Wer wird gefördert?

Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt. Sie müssen mindestens 20% der veranlassten Gesamtkosten selbst tragen können (Bargeld und Selbsthilfe).

Wo und wie ist der Antrag zu stellen?

Die Förderung ist beim Landratsamt zu beantragen. Die Antragsunterlagen können persönlich nach Terminvereinbarung abgeholt oder auch telefonisch angefordert werden.

Zu beachten ist:

Mit den baulichen Maßnahmen darf erst begonnen werden bzw. ein Kaufvertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn die Entscheidung des Landratsamtes Pfaffenhofen über den Antrag vorliegt.

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Best, Verena
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
+49 8441 27-306 +49 8441 27-13306 B307

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

AdresseHauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-271
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr