Aufenthaltsgenehmigungen

Jeder Ausländer hat sich bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Anschließend können notwendige Anträge zur Erteilung eines Aufenthaltstitels online auf der Website des Landratsamtes aufgerufen, bei der Ausländerbehörde abgeholt oder per E-Mail bzw. telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter angefordert werden.

Bei erstmaligem Zuzug in den Landkreis Pfaffenhofen ist die persönliche Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Aufenthaltsgenehmigungen - A, O, V, Z, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5693 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltsgenehmigungen - B, F, I, L, N, R, W, Y, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5670 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltsgenehmigungen - C, D, E, G, H, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5600 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltsgenehmigungen - J, K, M, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5570 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltsgenehmigungen - P, Q, S, T, U, X, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5530 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltsgenehmigungen - Sachbereichsleitung, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5540 Pettenkoferstr. 5

Ausländeramt

AdresseAusländeramt
Pettenkoferstraße 5
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-5550
Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.