Aufenthaltserlaubnis, Beantragung und Verlängerung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, welcher Nicht-EU-Staatsangehörigen für verschiedene Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) erteilt und verlängert werden kann.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt normalerweise für das gesamte Bundesgebiet, kann aber mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Auflagen, z.B. eine räumliche Beschränkung, können auch nachträglich verfügt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis bildet - trotz zunächst zeitlicher Befristung - die Grundlage für ein ständiges Aufenthaltsrecht, sofern nicht von Vornherein, z.B. bei zeitlich befristeten Aufenthaltszwecken, eine Verlängerung ausgeschlossen wird.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die Erteilung, bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel.
Sie wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt z.B. aus
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass bei Zuerkennung subsidiären Schutzes oder Vorliegen von Abschiebeverboten
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- ggf. weitere Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- ·Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Ausbildungsvertrag oder
- Sprachkursvertrag oder
- Immatrikulationsbescheinigung
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz
- ggf. weitere Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- gültiger Reisepass des Ehegatten
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Kontoauszug Kindergeld
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Heiratsurkunde/ Geburtsurkunde
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz
- gemeinsame Vorsprache mit dem Ehegatten / Eltern
- ggf. weitere Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- gültiger Reisepass des Ehegatten oder Kindes
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Heiratsurkunde/ Geburtsurkunde
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz
- gemeinsame Vorsprache mit dem Ehegatten / Eltern
- ggf. weitere Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
- Au-pair-Vertrag
- Ausweisdokumente der Au-pair-Eltern
- ggf. weitere Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz
- Arbeitsvertrag
- ggf. weitere Unterlagen
Digitale Antragstellung
- Aufenthaltstitel - Online-Antrag für Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (Blaue Karte EU sowie Aufenthaltserlaubnis)
- Aufenthalts-Online-Anträge mit Auswahlhilfe
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Online-Antrag
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Online-Antrag
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Online-Antrag
- Aufenthalt - Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen - Online-Antrag
- Aufenthaltstitel - Online-Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) - Online-Antrag
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.
Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass
- der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,
- die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
kein Ausweisungsgrund vorliegt, - soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
- die Passpflicht nach § 3 AufenthG erfüllt wird
sowie, dass der Ausländer
- mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
- die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung. Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist.
Fristen
Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.
Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen.
Sollten sie vorab die Unterlagen per Post oder E-Mail versenden, müssen diese bei Vorsprache in der Behörde im Original nochmal vorgelegt werden.
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltstitel - Online-Antrag für Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (Blaue Karte EU sowie Aufenthaltserlaubnis)
- Aufenthalts-Online-Anträge mit Auswahlhilfe
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Online-Antrag
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Online-Antrag
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Online-Antrag
- Aufenthalt - Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen - Online-Antrag
- Aufenthaltstitel - Online-Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) - Online-Antrag
- Beschäftigungsverhältnis - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis
- Reiseausweis - Antrag auf Ausstellung, Verlängerung eines Reiseausweises
- Wohnraumbescheinigung
- Wohnungsgeberbestätigung nach dem Bundesmeldegesetz
- Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei Freizügigkeitsberechtigten und Schweizer Staatsangehörigen
Ausländeramt
Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.