Integration, Verpflichtungserklärung, Befragung

Eine Verpflichtungserklärung (Besuchereinladung), welche die Deutschen Botschaften bestimmter Länder zur Visumsbeantragung verlangen, kann beim Ausländeramt abgegeben werden.

Eine persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers ist erforderlich.

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

Dann besteht für Sie als Einlader die Möglichkeit, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.

Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Antrag aus.

Den Antrag können Sie hier downloaden und bereits ausgefüllt mit den weiteren Unterlagen vorab per E-Mail an uns schicken auslaenderamt@landratsamt-paf.de

Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren und sind stets im Original vorzulegen. Erkundigen Sie sich bitte vor Antragstellung bei der Ausländerbehörde Pfaffenhofen, Tel.: +49 8441 27-556.
  • Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
  • Antrag
  • ggf. weitere Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers ist erforderlich.

29 Euro

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Integration, Verpflichtungserklärung, Auskunft
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Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
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Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.