Veranstaltungen auf Straßen / Wallfahrten und Brauchtumsveranstaltungen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen im
Regelfall der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Bei Veranstaltungen, die ausschließlich auf Gemeindestraßen einer Gemeinde stattfinden, ist die
jeweilige Gemeinde zuständig. Wenn auch Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen betroffen sind, ist das
Landratsamt - Straßenverkehrsbehörde - zuständig.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- evtl. Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (Landkreis) bzw. Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (StBA Ingolstadt)
Bei kleineren kirchlichen und örtlichen Veranstaltungen sowie bei Wallfahrten ist der Antrag direkt
bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde) einzureichen.
Hierzu zählen u.a. folgende Veranstaltungen:
- kirchliche Prozessionen und Flurumgänge (z. B. Fronleichnamsprozession)
- Wallfahrten (welche innerhalb des Landkreises stattfinden)
- Martinsumzüge
Nicht unter diese Regelung fallen:
- Wallfahrten, wenn diese landkreisübergreifend stattfinden
- Festumzüge, Fahnenweihen, etc. mit mehreren hundert Teilnehmern
- Open-Air-Veranstaltungen
- Straßenfeste
In diesen Fällen ist der Antrag beim Landratsamt Pfaffenhofen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
- Anzeige einer Wallfahrt
- genauer Streckenplan
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen für sonstige Veranstaltungen (Straßenfeste, etc.):
siehe Punkt "Veranstaltungen auf Straßen"
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
- Anzeige einer Wallfahrt
- Erklärung des Veranstalters für die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (Landkreis)
- Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (StBA Ingolstadt)
- Fasching - Umzüge - Brauchtumsveranstaltungen
- Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) online
Straßenverkehrsbehörde
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr