Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
17 Jahre bei den Klassen B und BE
- Führerscheinantrag
- Der Antrag muss vom zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes bestätigt werden
- 1 Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheins. Diese können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei der Fahrerlaubnisbehörde, dem zuständigen Einwohnermeldeamt oder Ihrer Fahrschule leisten
- Name und Anschrift der Fahrschule Ihrer Wahl
- Kopie vom gültigen Ausweis
- biometrisches Lichtbild neuesten Datums, 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme, Lichtbild nicht älter als 6 Monate (gemäß Passverordnung)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle, eines Optikers, Augenarztes oder ein augenärztliches Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (Bescheinigung ist immer gültig)
- Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde erforderlich, wenn eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Pfaffenhofen erteilt wurde
- Gebühr für den Antrag: 48,30 Euro (Gebührenordnung Stand: 01.01.2021)
- Zusatzantrag für das begleitete Fahren ab 17 Jahre
- Antrag für Direktversand falls gewünscht
Jeder Begleitperson sind noch folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Ausweises
- eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheines
- eine Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (nur erforderlich, wenn noch kein EU-Kartenführerschein vorliegt und die Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Pfaffenhofen ausgestellt wurde
- Zusätzliche Kosten pro Begleitperson: 10,00 Euro (Gebührenordnung Stand: 01.09.2008)
Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde
Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.