Wohnberechtigungsschein
Auf Antrag kann eine Bescheinigung, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, erteilt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung ist einkommensabhängig.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wohnberechtigungsschein,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-179 | Hauptplatz 22 | Wohnberechtigung@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr