Pflegeberatung
Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen gibt es eine zentrale Pflegeberatungsstelle im Landratsamt. Petra Helfer vom Sachgebiet Soziales (Tel. +49 8441 27-380) bietet jeden Freitag Vormittag sowie nach Vereinbarung Beratungstermine im Landratsamt Pfaffenhofen an.
Im Rahmen dieser erhalten Sie grundlegende Informationen über ambulante und stationäre Pflege sowie die damit zusammenhängenden rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.
Bei der Pflegekasse ist ein Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermitteln dann anhand des neuen Begutachtungsinstruments den Pflegegrad.
Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in sechs Modulen (u. a. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, usw.) überprüft und anschließend der Pflegegrad berechnet.
eröffnet einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, durch welchen allen Betroffenen, unabhängig ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, Zugang zu Pflegeleistungen gewährt werden.
Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen gezahlt.
Wer pflegebedürftig ist, jedoch keine oder keine ausreichenden Leistungen durch die Pflegekasse erhält und selbst weder über ausreichendes Einkommen noch Vermögen zur Bedarfsdeckung verfügt, kann beim Bezirk Oberbayern Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragen.
Achtung: Bei nicht ausreichenden Leistungen durch die Pflegekasse muss zunächst ein Antrag auf Erhöhung bei der Pflegekasse gestellt werden.
Sowohl in der ambulanten als auch der stationären Pflege leistet der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Träger die Hilfe zur Pflege (unabhängig vom Pflegegrad).
Das gesamte Einkommen und Vermögen muss zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden. Vom Vermögen ist allerdings ein Freibetrag ausgenommen.
Die Unterhaltspflicht wird immer individuell überprüft. Sind mehrere Kinder unterhaltspflichtig, richtet sich die Höhe des zu zahlenden Betrags nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit des einzelnen Kindes.
Bezirk Oberbayern - Außenstelle Ingolstadt - Regionalbüro
Bezirk Oberbayern
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. - Do. 13:20 - 15:00 Uhr