Förderprogramme
Für viele energetische Maßnahmen halten Bund und Freistaat Förderprogramme bereit. Förderungen gibt es in Form von Investitionszuschüssen, zinsvergünstigten Krediten und steuerlichen Abschreibemöglichkeiten.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn über die jeweiligen Voraussetzungen des Förderprogramms und die Antragsstellung. Beachten Sie auch, dass sich die Förderkonditionen jederzeit ändern können.
Ab sofort fördert der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Schulgärten. Antragsberechtigt sind die Schulen, für die der Landkreis im Rahmen des Sachaufwands zuständig ist. Förderfähig sind Maßnahmen zum Erhalt, der Pflege und (Weiter-)Entwicklung von Schulgärten. Je Einzelprojekt können bis zu 300,- € beantragt werden, die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Durch das Programm werden projektbezogene Materialien, Saat- und Pflanzgut, Gartenwerkzeuge etc. sowie die Einbeziehung fachkundiger, außerschulischer Partner aus den örtlichen Vereinen gefördert, um die Schulgartenverantwortlichen zu unterstützen und die Arbeit in den Schulgärten zu intensivieren und zu verstetigen.
Ziel ist es, Schulgärten als wertvolle Lernorte zu fördern, die Einblicke in ökologische Zusammenhänge und regionale Lebensmittelerzeugung, in Pflanzen- und Tierwelt vermitteln und zu einem bewussteren Umgang mit den natürlichen Ressourcen beitragen. Biodiversität soll greifbar gemacht werden.
Bei Interesse und Fragen:
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wunder,
Harald
Mitarbeiter
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+49 8441 27-399 | +49 8441 27-13399 | Poststraße 3, 1. OG, Zi P127 | harald.wunder@landratsamt-paf.de |
Das PV-Speicher Programm im bayerischen 10.000-Häuser-Programm ist seit Freitag, dem 22.04.2022 endgültig geschlossen.
Eine Wiederaufnahme der PV-Speicher-Förderung durch den Freistaat Bayern ist nicht vorgesehen
(Details zur Einstellung der Förderung unter: https://www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html)
Seit dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW.
Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022.
Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 26.07.2022 zur Reform der Gebäudeförderung für Privathaushalte:
Für die Energieberatung für Wohngebäude, energetische Maßnahmen zur Gebäudesanierung und den energieeffizienten Neubau gibt es Fördermittel, genauso wie für die Heizungsmodernisierung ohne Heizenergieträger-Wechsel, die Heizungsoptimierung, Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasseheizungen, Solarthermie, Wärmepumpen, Photovoltaik-Anlagen, Speicher für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, Energienetze und Elektrofahrzeuge.
Hier erhalten Sie einen Überblick, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben passend sein kann:
Eine Übersicht über Förderprogramme für Unternehmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.